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Delegiertenversammlung Drucken

Oberstes Organ des HDV ist die Delegiertenversammlung. Sie ist mindestens einmal im Geschäftsjahr einzuberufen. Ferner ist innerhalb von 3 Monaten eine Sitzung einzuberufen, wenn es 1/10 der Mitglieder schriftlich unter Angabe von Gründen beantragen.

Die Delegiertenversammlung gehören an:

  • die Mitglieder des Präsidiums
  • die Delegierten der Mitgliedsvereine

Für je angefangene 25 Einzelmitglieder entsenden die Mitglieder eine/n Delegierte/n. Die Art, wie sie ihre Delegierten bestimmen, steht den Mitgliedern frei.

Jedes Präsidiumsmitglied und jede/r Delegierte hat eine Stimme, wobei er/sie sich durch eine/n Bevollmächtigte/n Delegierte/n seines/ihres Vereines vertreten lassen kann. Mehr als vier Stimmen dürfen jedoch nicht auf bevollmächtigte Delegierte übertragen werden.

Die Delegiertenversammlung obliegt insbesondere die:

  • Entgegennahme der Jahresberichte
  • Wahl des Präsidiums
  • Entlastung des Vorstands gem. § 26 BGB
  • Abberufung von Präsidiumsmitgliedern
  • Genehmigung des Haushaltsplanes und Festsetzung der Beiträge
  • Satzungsänderungen
  • Wahl von drei Kassenprüfern
  • Entscheidung über Anträge
  • Entscheidung über An- Verkauf von Grundstücken und deren Belastung
  • Auflösung des HDV
  • Wahl der Schiedsgerichtsmitglieder
  • Beschlussfassung von Finanzordnung und Schiedsordnung
  • Bildung von Fachausschüssen und die Berufung ihrer Mitglieder
  • Wahl eines Sportwartes
  • Wahl eines Jugendwartes auf Vorschlag der Jugendvollversammlung