| Delegiertenversammlung |
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Oberstes Organ des HDV ist die Delegiertenversammlung. Sie ist mindestens einmal im Geschäftsjahr einzuberufen. Ferner ist innerhalb von 3 Monaten eine Sitzung einzuberufen, wenn es 1/10 der Mitglieder schriftlich unter Angabe von Gründen beantragen. Die Delegiertenversammlung gehören an:
Für je angefangene 25 Einzelmitglieder entsenden die Mitglieder eine/n Delegierte/n. Die Art, wie sie ihre Delegierten bestimmen, steht den Mitgliedern frei. Jedes Präsidiumsmitglied und jede/r Delegierte hat eine Stimme, wobei er/sie sich durch eine/n Bevollmächtigte/n Delegierte/n seines/ihres Vereines vertreten lassen kann. Mehr als vier Stimmen dürfen jedoch nicht auf bevollmächtigte Delegierte übertragen werden. Die Delegiertenversammlung obliegt insbesondere die:
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