| Sportausschuss |
|
|
Dem Sportausschuss gehören an:
Sport- und Jugendwart werden von der Delegiertenversammlung auf die Dauer von drei Jahren gewählt. Der Sportausschuss hat nach Bedarf, aber mindestens ein Mal im Geschäftsjahr zu Sitzungen zusammenzutreten. Ferner ist eine Sitzung einzuberufen, wenn dies drei Sportausschussmitglieder beantragen. Der Sportwart leitet und beruft die Sitzung. Die Einberufung erfolgt mit einer Frist von 14 Tagen. Im Falle der Verhinderung des Sportwarts tritt an seine Stelle ein Vertreter des Präsidiums . Dem Sportausschuss obliegt insbesondere:
Anträge an den Sportausschuss können gestellt werden von:
Der Sportausschuss entscheidet selbst über die Verwendung der ihm zugewiesenen Mittel |
Hauptmenü
| Home |
| Antidoping |
| News |
| Liga |
| Ranglisten |
| HDV-Pokal |
| Jugend |
| FTS |
| Verband |
| Download |
| Links |
| Kontakt |
| Forum |
| Newsletter |
| HDV-Kalender |
| Impressum |

