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Schiedsgericht Drucken

Das Schiedsgericht besteht aus dem/der Vorsitzenden und zwei Beisitzern, die von der Delegiertenversammlung auf die Dauer von drei Jahren gewählt werden. Die Delegiertenversammlung wählt darüber hinaus auch drei Reservemitglieder, die diese im Falle der Verhinderung vertreten. Zuständigkeiten und Tätigkeiten des Schiedsgerichts ergeben sich aus der Schiedsordnung.

Im Schiedsgericht dürfen nur Mitglieder des HDV vertreten sein, die nicht dem Präsidium oder dem Sportausschuss angehören.

Die Anrufung des Schiedsgerichts ist kostenpflichtig. Einzelheiten regelt die Finanzordnung.